Leistungserbringung durch Apotheken in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 129 SGB V.

Gegenstand der Arbeit ist das in § 129 SGB V geregelte Leistungserbringungsrecht der Apotheker, in dessen Mittelpunkt die als Reaktion auf stetig steigende Arzneimittelkosten geschaffene Pflicht der Apotheker steht, preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt nicht bindend ein konkretes Arzneimittel verordnet hat. Untersucht wird zunächst das die Vorgaben des § 129 SGB V konkretisierende Kollektivvertragsrecht auf Bundes- und Landesebene, bevor sich die Arbeit dann den Rechtsbeziehungen bei der Arzneimittelabgabe einschließlich der vergütungsrechtlichen Folgen einer Arzneimittelabgabe entgegen krankenversicherungsrechtlichen Vorgaben zuwendet. Sodann wird die Pflicht zur Abgabe preisgünstiger Arzneimittel betrachtet, u.a. im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Arzt und Apotheker. Abschließend werden mögliche zukünftige Entwicklungen der Pflicht zur Abgabe preisgünstiger Arzneimittel aufgezeigt.

Philipp Weiß studied law at Heidelberg University from 2009 until 2014. Thereafter, he worked as a scientific assistant at the chair of social law and public law (Prof. Dr. Peter Axer) from 2014 until 2017 whilst writing his doctoral thesis. Since 2017, he has been conducting his legal clerkship at the higher regional court of Karlsruhe.

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