Leitfaden Versicherungskartellrecht

Es wird immer wichtiger: Das Versicherungskartellrecht hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen! Diese Entwicklung in der Versicherungsbranche wurde auch dadurch begünstigt, dass das Problembewusstsein der Marktbeteiligten stark zugenommen hat und dass die Kartellbehörden in Deutschland und im übrigen Europa stärker als zuvor in Erscheinung traten. Gerade in jüngster Zeit nehmen Kartellbehörden in verschiedenen Ländern wieder vermehrt Unternehmen und Verbände der Branche Visier, beispielsweise Versicherer und Versicherungsvermittler. Dazu kommt: Das Kartellrecht gewinnt auch unter aufsichtsrechtlichen Gründen im Rahmen der Compliance-Bemühungen immer mehr an Bedeutung. Dieses Buch, das in der Branche nur 'der Bunte/Stancke' genannt wird, gilt als Klassiker des Versicherungskartellrechts. Der Leitfaden wurde für diese 4. Auflage vor umfassend überarbeitet und aktualisiert. Heute berücksichtigt das Standardwerk insbesondere: die Rechtslage nach Auslaufen der Versicherungs-Gruppenfreistellungsverordnung neuere Entwicklungen der kartellbehördlichen Praxis in Deutschland und in anderen EU-Staaten neue Kooperationsformen vor dem Hintergrund neuer versicherungsbetrieblicher Technologien und Digitalisierung und Automatisierung Das Buch zeigt, wann und unter welchen Voraussetzungen typische Tätigkeiten des Versicherungsgeschäfts kartellrechtlich unbedenklich sind. So gibt das unverzichtbare Nachschlagewerk konkrete Ratschläge für die kartellrechtlich zulässige Handhabung geschäftlicher Situationen. Auf die fundierten Erfahrungen des Autors zum Thema ist Verlass - er zeigt detailliert auf, wie man Verstöße gegen das Kartellrecht vermeidet. Die praxisnahe und leicht verständliche Darstellung ermöglicht es auch nicht kartellrechtlich vorgebildeten Mitarbeitern der Versicherungsbranche, sich und ihr Unternehmen vor Gefahren zu schützen.

Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte ist Rechtsanwalt in Bielefeld und war als Hochschullehrer und Universitätsprofessor in Bielefeld, Hagen, Münster und Hamburg sowie als Richter am Hanseatischen OLG Hamburg tätig. Schon früh tat er sich als Gutachter in großen Kartellrechtsverfahren hervor, u.a. im Ministererlaubnisverfahren E.ON/Ruhrgas.