Mängel bei Wohnraummietverträgen. Die Rechte des Mieters
Autor: | Höfert, Louis |
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EAN: | 9783346374349 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 12.04.2021 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das Verhältnis des Mieters zum Vermieter tatsächlich unausgewogen ist und inwieweit dem Mieter die Möglichkeit offen steht, seine Rechte bei Mängeln geltend zu machen. Nicht umsonst gilt Deutschland als das "Mieterland schlechthin". Zwar befinden sich die Zinsen zur Finanzierung seit der Finanzkrise 2008 auf einem enorm niedrigen Niveau, doch besaßen 2018 nur 42,1 Prozent aller Deutschen Wohneigentum. Damit ist die Wohneigentumsquote in Deutschland innerhalb Europas am zweitniedrigsten. Eine große Rolle bei dieser Verteilung spielt vor allem die Wohnungspolitik, die hierzulande Anreize für das Mieten von Wohnraum schafft, etwa durch Mietpreisregulierung. Charakterisierend für den Mietvertrag ist gemäß § 535 BGB die Überlassung einer Sache auf Zeit gegen Entrichtung eines vereinbarten Entgelts, die Miete. Beachtlich ist, dass innerhalb des BGB weitere Vertragstypen existieren, welche sich regelmäßig nur in wenigen Punkten voneinander unterscheiden und demnach eine Abgrenzung erforderlich machen. Beispielsweise gewährt der Pachtvertrag dem Pächter im Gegensatz zum Mieter, insbesondere das Recht zur Fruchtziehung. Da der Mieter in der Regel in existenzieller Weise auf den Wohnraum angewiesen ist, besteht zwischen Vermieter und Mieter ein strukturelles Ungleichgewicht. Dies wird vor allem dadurch deutlich, dass der Vermieter weitverbreitet als skrupellos, vermögend und gewinnstrebend angesehen wird, dem der Mieter schutzlos ausgeliefert ist. Die Kündigung seitens des Vermieters bedeutet für den Mieter nicht selten einen enormen Stressfaktor und kann zur Obdachlosigkeit führen. Doch ist der Mieter dem Vermieter tatsächlich schutzlos ausgeliefert, während dieser sich bereichert?