Management interner Kontrollen im Fokus nationaler und internationaler Gesetzgebungen

Inhaltsangabe:Einleitung: Das Interne Kontrollsystem ist schon seit vielen Jahren in den Blickpunkt der internationalen Gesetzgebung geraten, meist als Folge von wirtschaftlichen Zusammenbrüchen und Unternehmensschieflagen. Bereits 1933, kurz nach der Gründung der „Securities und Exchange Commission“ (SEC) in den USA, wurde der „Securities Act of 1933“ und anschließend der „Securities Exchange Act of 1934“ erlassen. Diese Gesetze wurden nach den großen Verlusten der Investoren im Börsenkrach von 1929 und der nachfolgenden Depressionsphase als notwendig angesehen, da die Informationen, die von einem Unternehmen ermittelt und bereitgestellt werden, das Verhalten von privaten und institutionellen Stakeholdern beeinflussen. Doch ab Ende 2001 kam es zu Finanzskandalen in großen internationalen Unternehmen, von denen viele ihren Hauptsitz in den USA hatten. Die amerikanische Gesetzgebung reagierte im Jahr 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act (SOA). Dieses Gesetz trat am 30.07.2002 in Kraft. „Das Gesetz reformiert Vorschriften der Corporate Governance, der Prüfungspraxis und der Berichterstattung.“ Besonders im Bereich Interner Kontrollsysteme werden nach Par. 404 detaillierte Maßnahmen und Dokumentationen erforderlich. „Die Erfüllung (…) erfordert für das Unternehmen den größten Implementierungsaufwand aller Sarbanes-Oxley Act Vorschriften. Durch die Umsetzung dieses Paragraphen soll verhindert werden, dass durch mangelhafte Kontrollen falsche oder nicht ausreichende Informationen Teil der Finanzberichterstattung werden und somit Investoren in die Irre führen.“ „Auswirkungen hat der SOX nicht nur auf sämtliche US-gelistete Unternehmen und US-Prüfungsgesellschaften, auch deutsche in den USA gelistete Unternehmen und deutschen Prüfungsgesellschaften, welche US-gelistete Unternehmen prüfen, müssen die Regelungen berücksichtigen.“ Aber auch internationale Tochtergesellschaften müssen die Internen Kontrollsysteme einführen. „Die Aussage „alles im Griff“ relativiert sich daher schnell, wenn die Leitung der Konzernsteuerabteilung dazulegen hat, wie entsprechende Prozesse und Kontrollen in den (aus deutscher Sicht) ausländischen Konzerneinheiten gelebt werden.“ In der Praxis führt dies häufig zur Ablehnung der einzuführenden Internen Kontrollsysteme. Es wird meistens als eine formelle und materielle Konsequenz des SOA 404 in der täglichen Arbeit gesehen. „Auch wird häufig die Ansicht vertreten, „man wisse, wie es läuft“.“ Denn die notwendigen Kontrollen [...]