Markenrecht und Compliance-Fragestellungen (Case Study Erdal GmbH & Co. KG)
Autor: | Zabel, Günter |
---|---|
EAN: | 9783656595298 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 24.02.2014 |
Untertitel: | Ein geordnetes Vorgehen |
17,95 €*
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erdal GmbH & Co. KG (E. KG) hat sich seit ihrer wirtschaftlichen Gesundung und nach Geschäftsübernahme der Brüder Erdale und Erdukan Türcise ausschließlich auf zwei Kundenkreise konzentriert: Speditionen und öffentliche Fuhrunternehmen (B2B-Modell). Die Brüder sind beide einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Erdal GmbH als Komplementärin der E. KG. Zudem sind sie die Kommanditisten der E. KG. E. KG beschäftigt 143 Mitarbeiter, davon 16 im EU-Ausland (F, FIN, S) auf Provisionsbasis. Die Abmahnung der Werner & Mertz GmbH (W. & M. GmbH) wegen Verletzung des Markenrechts zwingt zu umfassenden Überlegungen und Handlungen. Im Rahmen der Abmahnung wird E. KG die unrechtmäßige Benutzung des Namens ¿Erdal¿ als geschäftliche Bezeichnung, der Bezeichnung ¿REX, des Frosch-Logos zur Kennzeichnung der Waren und eine rechtsverletzende Kombination (Frosch-Logo und ¿Erdal¿) jeweils mit Verwechslungsgefahr vorge-worfen. Die ausschließlichen Rechte des Inhabers (W. & M. GmbH) werden geltend gemacht. Die Abmahnung besteht aus der Unterlassungsaufforderung bzw. einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zum Zwecke einer außergerichtlichen Streitbeilegung1, die bis spätestens 27.03.2013 rechtsverbindlich abgezeichnet werden soll (Markenschutz 1). b. Nicht Inhalt der Abmahnung ist die Benutzung der Bezeichnung ¿ERDAL¿ und ¿AUTO-REX¿ als eingetragene Marken. Hier bestehen möglicherweise weitere Risiken durch unsachgemäße Benutzung, die es hinsichtlich einer Verwechslungsgefahr und Verwässerung zu überprüfen gilt (Markenschutz 2). c. Die Terminsetzung zur Abzeichnung der Erklärungen gibt bereits eine zeitliche Direktive für die Handlungsalternativen, um das Haftungsrisiko2 rechtlich zu minimieren und betriebswirtschaftlich zu optimieren.