Marktmachtmissbrauch und Monopolisierung durch das Verbergen von Innovationen.

Bastian T. Arnold untersucht, ob das Verbergen einer Innovation einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Art. 82 EG-Vertrag begründen kann. In den letzten Jahren haben sich Gerichte und Literatur eingehend damit beschäftigt, ob die Verweigerung der Lizenzierung eines Immaterialgüterrechts einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung begründen kann. Umfassende Ausführungen oder Untersuchungen zur Einordnung der Nichtoffenlegung von geheimen Innovationen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen finden sich dagegen kaum. Zur Beantwortung dieser Frage zieht der Verfasser US-amerikanische Lösungsversuche heran, untersucht die Rechtsprechungspraxis des EuGH und nimmt eine umfassende ökonomische Analyse vor. Die untersuchte Fragestellung wird nach dem Microsoft-Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen. Denn auch dieses Gericht hat die Frage in seinem Microsoft-Urteil vom 17. September 2007 nur kurz gestreift und nicht abschließend beantwortet.