Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Insolvenz von Unternehmen ist die Geißel der modernen Produktionswirtschaft. Nach Schätzung von Creditreform droht 2005 insgesamt rund 650.000 Beschäftigten der Verlust des Arbeitsplatzes, weil ihre Firma Insolvenz anmelden muss. Für die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, inwieweit eine Sanierung der betroffenen Unternehmen gelingt und auf diese Weise zumindest ein Teil der Arbeitsplätze erhalten werden kann. Hierfür kommt es neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten maßgeblich auf die Vorgaben der Insolvenzordnung an. Nach § 1 InsO kann das Vermögen wie bisher nach der früheren Konkursordnung (KO) zwangsweise gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwertet und verteilt werden. Insoweit ist die InsO ein lupenreines Instrument des Zwangsvollstreckungsrechts. Darüber hinaus besteht nunmehr nach § 1 InsO auch die Möglichkeit, mit dem sog. Insolvenzplan eine von dem herkömmlichen Verfahren abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des in die Krise geratenen Unternehmens zu treffen. Zu den Varianten eines Insolvenzplans gehört neben dem Liquidationsplan, dem Übertragungsplan und den sonstigen Plänen insbesondere der im vorliegenden Zusammenhang im Blickfeld stehende Sanierungsplan. Bei der gesetzlich geregelten Liquidation eines insolventen Unternehmens hat der Insolvenzverwalter das Vermögen unverzüglich zu verwerten. Bei einer Liquidation nach dem Insolvenzplan (Liquidationsplan) entfällt die zeitliche Begrenzung dagegen grundsätzlich. Die Auflösungsgeschwindigkeit und die Verwertungsquote kann ggf. optimiert werden.Die neue Konzeption der Insolvenzordnung verfolgt in § 1 S. 1 InsO damit die Idee, dass das Scheitern eines Unternehmens nicht zwangsläufig dessen Liquidation und Zerschlagung zur Folge haben muss, sondern die Insolvenz auch die Chance für einen Neubeginn darstellen kann. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Befriedigung der Gläubiger des Schuldners entweder durch Verwertung des Schuldnervermögens oder durch Sanierung. Insolvenzverwaltern bieten sich für die Sanierung unterschiedliche Verfahrenswege an. Zu nennen sind die übertragende Sanierung, bei der das gesamte Unternehmen oder einzelne Unternehmensteile auf einen Dritten übertragen werden, oder das Insolvenzplanverfahren, das dem Reorganisationsverfahren des ,,Chapter 11“ nach amerikanischem Konkursrecht ähnelt und die Ertragskraft des Unternehmens wieder herstellt. So wurde beispielsweise der Berliner [...]

Hulusi Aslan, Diplom-Kaufmann. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Abschluss 2007 als Diplom-Kaufmann.