Medien der Rechtsprechung

Recht wird gesprochen. Es gilt das Prinzip der Mündlichkeit. Die Rechtsprechung operiert indes auch mit Medien, die nicht der Stimme zugehören. Eine Fotografie zu Beweiszwecken oder eine Kamera zur Übertragung einer Gerichtsverhandlung zählen ebenfalls zu den Medien der Rechtsprechung. Weit davon entfernt, bloße Hilfsmittel der Wahrheitsfindung zu sein, greifen sie in das Verfahren ein. Und dort, wo unter der Macht technischer Medien die justitiellen Formen verwildern, wird das Gericht zum Tribunal.

Cornelia Vismann war Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität Weimar. Sie studierte Recht und Philosophie und arbeitete u.a. als Rechtsanwältin in Berlin. Nach ihrer Dissertation ?Akten. Medientechnik und Recht? (2000) habilitierte sie sich mit einer Arbeit zur ?Verfassung nach dem Computer? im öffentlichen Recht. Cornelia Vismann ist am 28. August 2010 in Berlin gestorben.

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