Mensch und »Person« - Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit.

Rechtsperson, Rechtsfähigkeit und Rechtssubjekt sind Elementarbegriffe unseres modernen Rechtsdenkens. Zugleich sind sie Gegenstand aktueller Diskussionsfelder. Insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens zeigen Fragen um beispielsweise Nasciturus, Todesbegriff und Todeszeitpunkt ein Spannungsverhältnis auf, das sich regelmäßig zwischen rechtsethischen Prinzipien einerseits und rechtstechnischen Bedürfnissen andererseits bewegt. Vor diesem Hintergrund wird unser heutiges Verständnis von Person und allgemeiner Rechtsfähigkeit in seiner dogmengeschichtlichen Herkunft und Entwicklung untersucht und seine Umsetzung im System des BGB kritisch gewürdigt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Schriften von Savigny und Puchta sowie die Kodifikationsmaterialien zu § 1 BGB. Die aus der rechtshistorischen Darstellung gewonnenen Erkenntnisse werden sodann genutzt, um ein eigenes dogmatisches Modell zum Themenkreis »Rechtsperson und Rechtsfähigkeit« vorzuschlagen. Ausgezeichnet mit dem Preis der Justus-Liebig-Universität Gießen für die beste Dissertation des akademischen Jahres 2016/2017 innerhalb der Sektion Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Hellen Hetterich studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung war sie als Wiss. Mitarbeiterin an der dortigen Juristischen Fakultät am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Martin Lipp tätig. Die Promotion erfolgte im Juli 2015 in Gießen. Seit 2015 ist sie Referendarin am Landgericht Limburg a.d. Lahn.