Menschenrechte als transnationales Privatrecht.

Der Verfasser behandelt die aus dem US-amerikanischen Recht hervorgegangene, heute weltweit virulente transnational human rights litigation, indem er ihre völkerrechtlichen wie innerstaatlich-privatrechtlichen Koordinaten nachzeichnet und die rechtsproduktive Rolle nationaler Gerichte bei der Fortschreibung eines modernen, zunehmend hybriden Völkerrechts genauer betrachtet. Ausgangspunkt der Betrachtung ist eine Diskussion der US-amerikanischen Filártiga-Rechtsprechung, die sich als durchaus gegenläufig zum neueren Völkerrecht und seiner Hinwendung zum Individuum als einer internationalen Rechtsperson erweist und mit der Entscheidung Humberto Alvarez-Machain aus dem Jahre 2004 methodologische Gestalt erhielt. In Auswertung jüngster empirischer Studien zur human rights compliance entpuppt sich das Supreme-Court-Judikat als Reaktion auf den zweifelhaften Erfolg eines Rechtsuniversalismus', wie ihn etwa der Internationale Strafgerichtshof verkörpert, und als konstruktive Abkehr von einer Weltfibel der Menschenrechte. Damit lösen die US-amerikanischen Gerichte das Problem transnationaler menschenrechtlicher Verfahren dezidiert anders als die deutschen Gerichte, die seit längerem mit ähnlichen Verfahren und ähnlichen Fragen befasst sind (NS-Zwangsarbeit, Distomo, Varvarin).