Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele ¿ Erkenntnisse nach der Halbzeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, Universität Zürich, Veranstaltung: Zukunft des internationalen Menschenrechtsschutzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im September 2000 haben 189 Länder die Millenniumsdeklaration verabschiedet, um gemeinsam die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzugehen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, Entwicklung, Frieden, Sicherheit und Menschenrechte zu fördern und sind der Auffassung, dass die Staaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, weltweit Grundsätze der Menschenwürde und der Gleichberechtigung zu wahren. Auf der Basis dieser Deklaration wurden 8 konkrete Entwicklungsziele, die Millenniumsziele (Millennium Development Goals, MDGs) vereinbart, welche seither einen wichtigen Aspekt der Entwicklungsagenda bilden. Sie sind zeitlich limitiert und sollen bis im Jahr 2015 realisiert werden. Obwohl sich die Inhalte der MDGs und der Menschenrechte überlappen, bleiben menschenrechtliche Ansätze bei der Realisierung der MDGs systematisch bis heute eine Herausforderung und die Menschenrechte haben bis anhin keine relevante Rolle bei der Realisierung der MDGs gespielt. Erste Zwischenzeit-Bilanzen verschiedener Studien gehen sogar von grossen Unstimmigkeiten aus und kritisieren das Fehlen von menschenrechtlichen Ansätzen bei Realisierung der Millenniumsziele.