Menschenrechte und ihre (strafrechtliche) Durchsetzung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1.5, Universität Luzern (rechtsphilosophisches Seminar), Veranstaltung: Menschenrechte und ihre Begründung, Geltung und Entwicklung in Philosophie und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund blutiger Kriege - insbesondere zwischen Staaten - und der Folge, dass dadurch viel zu viele Menschen in ihren elementaren Rechten verletzt wurden, wurden weltweit, vor allem seit Ende des 2. Weltkrieges, zahlreiche Menschenrechtskonventionen verabschiedet. Die wohl bekannteste unter diesen ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen (VN) aus dem Jahre 1948. Man müsste meinen sechzig Jahre seien genug Zeit, um diese Rechte durchzusetzen. Nun, wenn man sich den Jahresbericht von 2011 von Amnesty International (AI) anschaut, wird schnell bewusst, dass dem nicht so ist. Jedes Jahr dokumentiert AI die weltweite Lage der Menschenrechte. So auch 2011. Im vergangenem Jahr wurden beispielsweise in 89 Staaten Fälle dokumentiert, bei denen das Recht auf freie Meinungsäusserung auf rechtswidrige Weise eingeschränkt wurde oder 98 Länderbeispiele, die Folter und andere Formen von Misshandlungen bekunden1.

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