In der Geschichte des Seehandels unterscheidet man traditionell zwischen erlaubtem Handel und illegalen Praktiken. Doch was wir heute als 'unerlaubt' ansehen, wurde bis zur Durchsetzung des souveränen Staates oft als legitim wahrgenommen, weil es innerhalb der Spielregeln des Wirtschaftslebens erfolgte. Je nachdem, wie gut ein Akteur seine Vorstellung durchsetzen konnte, wurde er als Pirat, Schmuggler, Kaufmann oder Admiral wahrgenommen.

Thomas Heebøll-Holm, Prof. Dr. phil., lehrt an der Syddansk Universitet in Kopenhagen. Philipp Höhn ist wiss. Mitarbeiter am SFB 1095 an der Universität Frankfurt am Main. Gregor Rohmann, PD Dr. phil., arbeitet am Historischen Seminar der Universität Frankfurt am Main.