Methodische Umsetzung von Suchtprävention im Sachunterricht - Eine praktische Unterrichtserprobung zum Thema Rauchen

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Didaktik - Sachunterricht, Heimatkunde, Note: keine, Universität Osnabrück (Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften: Sachunterricht), Veranstaltung: Kinderrechte als Thema im Sachunterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Die Zigarette ist das einzige Industrieprodukt, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zum Tode führt.' (Patrick Reynolds, Enkel des Gründers von Amerikas zweitgrößtem Tabakkonzern.) Eine erstaunlich offene sowie treffende Bemerkung. Doch obwohl das Risiko hinlänglich bekannt ist, wird es vielfach von Rauchern verdrängt oder ignoriert. Deutsche Raucher konsumierten 1999 Tabakwaren im Wert von 41,2 Milliarden DM. Allein jugendliche Raucher gaben schätzungsweise 4 Milliarden DM für den Kauf von Tabakwaren aus (Junge 2000 zitiert nach Hollederer 2002, S. 234). Im Jahr 2006 lag das durchschnittliche Einstiegsalter in den Tabakkonsum bereits bei nur noch 11,6 Jahren (Deutsche Krebshilfe e. V. 2006). Während in mehreren europäischen Ländern bereits umfassende Rauchverbote existieren, werden entsprechende Maßnahmen, die in Deutschland der Verbreitung des Rauchens entgegenwirken und die nicht rauchende Bevölkerung schützen sollen, zurzeit kontrovers diskutiert. Zwar sieht sich der Gesetzgeber hier in der Pflicht, doch ein Konsens scheint nur schwer aushandelbar, schließlich kollidiert ein bundesweites Rauchverbot in Gaststätten mit den Interessen von Rauchern und Zigarettenindustrie. Angesichts steigender Gesundheitskosten und leerer Kassen eine fragwürdige Politik. Die gesellschaftliche Toleranz gegenüber Rauchern scheint noch immer höher zu sein, als ihre Verpflichtung gegenüber Nichtrauchern, und dies, obwohl die Gesundheitsgefährdungen des Passivrauchens längst erwiesen sind (vgl. BZgA 2005, S.49f). Besonders Kinder sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weit stärker dem Passivrauchen ausgesetzt, da sie in vielen Fällen unfreiwillig den Tabakqualm von rauchenden Eltern oder Familienangehörigen einatmen müssen (Hollederer 2002, S. 53).