Migrationsverwaltungsrecht

Das Migrationsrecht zielt auf eine rechtliche Steuerung des Zuzugs und der Integration von Ausländern. Mit Blick auf diese Zielsetzung entwickelt Daniel Thym systemleitende Ordnungsmuster für die eigenständige Aufgabenwahrnehmung durch die Migrationsverwaltung. Es geht um die handlungsorientierte Bezeichnung von Regelungsoptionen bei der rechtlichen Gestaltung der Wirtschaftsmigration, der gesellschaftlichen Integration, den Grenzen der Ausweisungsbefugnis und der Effektuierung des Kontrollregimes. Als Untersuchungsmaßstab dient die zeitgenössische Diskussion über die Grundlagen des Verwaltungsrechts; dieser Blickwinkel erlaubt eine Rekonstruktion des Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts als einheitliches Rechtsgebiet namens Migrationsrecht. Seine Bestimmungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bekräftigen den Anspruch des Migrationsrechts zur Steuerung des Zuzugs und der Integration von Ausländern.

ist Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Direktor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA); Sprecher des Standorts Konstanz des bundesweiten 'Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt' (FGZ) und Vorstandsmitglied des Konstanzer 'Zentrums für Kulturwissenschaftliche Forschung' (ZKF).

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