Minderheitenrechte in der Türkei

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Anerkennung der Türkei als Beitrittskandidat durch die Europäische Union beim Gipfeltreffen von Helsinki im Dezember 1999, bemüht sich die Türkei die entsprechenden Voraussetzungen für einen möglichst zeitnahen Beitritt zu erfüllen. Mit dem Ziel der vollständigen Integration in die europäische Staatengemeinschaft, stieß die politische Führung unter Ministerpräsident Erdogan auch ein Reformbündel zur Verbesserung der Minderheitenrechte an, welches durch die Kopenhagener Kriterien angeleitet wurde und trotzdem eine Debatte um den wirklichen Reformwillen, aber auch die Kompatibilität der Türkei mit europäischen Menschenrechtsstandards auslöste. Im Folgenden wird diskutiert, inwieweit der türkische Staat die Vorgaben der Europäischen Union bezüglich der Minderheitenrechte von nichtmuslimischen Glaubensgemeinschaften sowie von muslimischen Kurden bereits umsetzen konnte und welche Möglichkeiten bestehen, dass auch die bisher ungelösten Beitrittsvoraussetzungen noch erfüllt werden können. Diese Fragen leiten zur These, dass die Transformation der Türkei bezüglich der Rechte für religiöse oder kulturelle Minderheiten noch keinesfalls abgeschlossen ist und traditionelle Strukturen trotz Reformbemühungen bisher noch die Antidiskriminierung fördern und die vollständige Integration von Minderheiten verhindern.

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