Mindestlohn für Briefzusteller

Ab Anfang 2008 werden auch die letzten Bereiche des ehemaligen Postmonopols für den Wettbewerb freigegeben. Dieses letzte Monopol beschränkte sich zuletzt auf Briefe bis 50 Gramm. Gleichzeitig kommt der Mindestlohn für Briefzusteller. Die Regelung soll gewährleisten, dass der freie Markt nicht mit Lohndumping einhergeht. Dem Wettbewerb scheint das neue Gesetz indessen nicht zu nützen: Die Konkurrenten der Post sehen derzeit keine Möglichkeit, den Mindestlohn zu bezahlen - und drohen mit Rückzug.

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