Ministererlaubnis und subjektiver Drittschutz

Der Drittschutz gegen eine Ministererlaubnis lebt. Die Arbeit geht im Kern der Frage nach, ob sich Dritte zur Anfechtung einer Ministererlaubnis im Rahmen der Beschwerdebefugnis auf subjektive Rechte berufen können. Entgegen der herrschenden Ansicht sowie dem (vermutlichen) Willen des Gesetzgebers begründet sie die Existenz subjektiver Rechte und grenzt dabei den allein im ministeriellen Verfahren entstehenden 'originären' Drittschutz von dem im bundeskartellamtlichen Verfahren entstehenden und im ministeriellen Verfahren fortwirkenden 'derivativen' Drittschutz ab. Schließlich schärft sie in qualitativer und quantitativer Hinsicht den Schutzbereich des subjektiven Drittschutzes.