Ministerialität und Stadt

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Rittertum und höfische Kultur, Sprache: Deutsch, Abstract: ,,Ministerialität als Problem der Stadtgeschichte¿ In dieser von Kurt Schulz formulierten These zeigt sich, dass nicht ohne weiteres von einem Zusammenhang zwischen den Begriffen Ministerialität und Stadt ausgegangen werden kann. Üblicherweise traten Ministeriale in Verbindung zu einer Grundherrschaft, einer Burg oder einem Königshof auf, denn durch diese wurde ihr Rechtscharakter als ,,Diener¿ bestimmt. Dieses Dienstverhältnis, in dem die Ministerialen zu ihrem Herren standen, war wesentlich durch das Merkmal der Unfreiheit gekennzeichnet. Wie ist es also möglich, Ministeriale im Bezug zur Stadt zu betrachten, wenn diese durch die Begriffe der Freiheit und Autonomie gekennzeichnet ist? Als erster wies auf diese Verbindung Karl Wilhelm Nitzsch mit seinem Werk ,,Ministeralität und Bürgertum¿ hin. Knut Schulz belebte mit seinem 1968 erschienenen Aufsatz ,,Die Ministerialität als Problem der Stadtgeschichte¿ die alte Kontroverse erneut. Weitere Forscher wie Josef Fleckenstein, Helga Mosbacher, Erich Maschke und Jürgen Sydow schlossen sich dieser Diskussion an. Seitdem ist die Rolle, welche die Ministerialität bei der Ausbildung der städtischen Autonomie gespielt hat, heftig umstritten. Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung der Ministerialen für die Entwicklung der mittelalterlichen Stadt darzustellen und kritisch zu hinterfragen. Beginnen möchte ich mit einem kurzen Überblick über die essentiellen Merkmale und die Entwicklung der Ministerialität. Anschließend werde ich die Rolle der Ministerialen in den Städten Freiburg und Straßburg analysieren. Ich wähle diese zwei Beobachtungsfelder, um auf die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten der Entfaltung für die Ministerialität aufmerksam zu machen. Abschließend werde ich auf die Kontroverse zwischen Josef Fleckenstein und Knut Schulz eingehen, um die Frage zu klären, ob man von ,,Bürgern ministerialischer Herkunft¿ oder ,,bürgerlichen Ministerialen¿ sprechen sollte.