Missbrauchsverbot als Durchsetzungsinstrument

Gegenstand der Arbeit ist - gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts gegen Facebook betreffend die Zusammenfu¿hrung von (Nutzer-)Daten aus verschiedenen Quellen - die Frage, ob und inwieweit Bestimmungen des AGB- und Lauterkeitsrechts als Maßstab der Missbrauchsaufsicht herangezogen und insofern kartellrechtlich durchgesetzt werden ko¿nnen. Hierbei soll auch u¿berpru¿ft werden, ob allfa¿llige Durchsetzungsdefizite durch das Kartellrecht u¿berwunden werden mo¿gen. Damit betrifft die Arbeit das rechtspolitisch bedeutsame Thema der richtigen Regulierung der monopolaffinen Digitalökonomie.