Mittelbare Beteiligungen in der Zusammenschlusskontrolle.

Fallen die wirtschaftliche und die rechtliche Zuordnung von Unternehmensanteilen auseinander, so stellt sich im Fusionskontrollrecht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Träger des wirtschaftlichen Risikos als Kontrollinhaber anzusehen ist. Ein aktuelles Beispiel liefert das Warehousing, bei dem die Unternehmensanteile von dem Erwerbsinteressenten nicht direkt übernommen, sondern zunächst von einem Zwischenerwerber für Rechnung des späteren Erwerbers gehalten werden. Die Europäische Kommission betrachtet Zwischen- und Enderwerb als einen einheitlichen Zusammenschluss, da der Erwerber die finanziellen Risiken des Zwischenerwerbes in der Erwartung übernimmt, später als Eigentümer über diese Anteile verfügen zu können, und wertet dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Vollzugsverbot. Die Autorin untersucht die Frage, ob die Fusionskontrollverordnung in ähnlicher Weise wie die deutsche Zusammenschlusskontrolle darauf angelegt ist, bereits die Vorbereitung eines späteren Kontrollerwerbes einer präventiven Kontrolle zu unterwerfen, und zeigt auf, welche Konsequenzen sich aus einer solchen »Vorfeldkontrolle« für die Praxis des Unternehmenskaufs ergeben.

Alisha Ricard completed her legal studies in Mainz, Berlin and Glasgow (Scotland) and graduated in 2018 with the First Legal State Examination and a Master degree in German and Foreign Law in 2019 (Mag. iur.). After the First Legal State Examination she worked as a research and teaching assistant at the chair of Prof. Dr. Jürgen Oechsler in Mainz.

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