Mitwirkungsverantwortung im Zivilprozess

Mängel der Tatsachenfeststellung führen dazu, dass materielle Berechtigung und prozessuale Durchsetzbarkeit auseinanderfallen können. Um das zu verhindern, bedient sich die Rechtsprechung verschiedener Institute, die zum Teil ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sind und teilweise von ihr (rechtsfortbildend) entwickelt wurden. Die Rechtsprechung ist von dem Versuch geprägt, jeweils Gerechtigkeit im Einzelfall herzustellen, worunter jedoch die Vorhersehbarkeit leidet. Der Gesetzgeber reagierte auf diesen unbefriedigenden Zustand mit Neujustierungen des Verhältnisses von Parteiherrschaft und Richtermacht, die freilich zu neuen Unsicherheiten führten. Raphael Koch zeigt - unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Erkenntnisse - neue Wege zur Feststellung des Sachverhalts auf, die sich in eine einheitliche Struktur, Systematik und Dogmatik des Zivilprozesses einfügen.

Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Cambridge; 2003 Erstes Staatsexamen; 2005 Promotion; 2005 LL.M.; 2007 Zweites Staatsexamen; 2009 EMBA; 2012 Habilitation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit 2012 Universitätsprofessor an der Universität Augsburg.

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