Mobiliarsicherheiten in Deutschland und Polen

Ulrich Ernst stellt das Sicherungseigentum in Deutschland sowie Sicherungseigentum und Registerpfand in Polen in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz einander gegenüber. Darauf aufbauend untersucht er das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen - erstmals auch unter der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung - wie kaum eine andere - der deutschen ähnelt. Die Einführung des Registerpfandes hat die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten erhöht, allerdings dürfte sich das den Gläubiger stärker schützende Registerpfand weitgehend durchsetzen. Im deutsch-polnischen Rechtsverkehr bewirkt der Ortswechsel des Gegenstandes der Sicherheit nicht ihren Verlust; jedoch gefährden neue Formerfordernisse im polnischen Insolvenzrecht deutsches Sicherungseigentum. Eine Lösung solcher Probleme erscheint nur durch Sachrechtsvereinheitlichung möglich; bei der Konzipierung eines europäischen Registerpfandes verdienen die polnischen Lösungen aus deutscher Sicht wegen der Ähnlichkeit der Rechtsordnungen besondere Beachtung.

Geboren 1972; Studium des deutschen Rechts in Frankfurt (Oder) und des polnischen Rechts in Posen; seit 2002 Forschungsaufenthalt in Krakau; 2005 Promotion; Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Zivilrecht, Jagiellonen-Universität Krakau.

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