Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachhochschule), Veranstaltung: Geschichte der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Weimarer Republik als eine Ära sozialstaatlicher und demokratischer Sozialpolitik? Diese Frage zu prüfen, soll meine Aufgabe sein. Häufig denken wir beim Thema Weimarer Republik nur an Krisen, seien es die der Nachkriegsjahre oder die der Weltwirtschaftskrise. Aber hat diese Zeit auch Regelungen hervorgebracht, die auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege noch nie da gewesen sind. War die erste deutsche Republik wegweisend auf dem Gebiet der Fürsorge? Und tatsächlich, in der Zeit von 1918-28 wurden viele weit reichende Gesetze erlassen, die vielleicht heute noch bedeutsam sind. Häufig nur aus der Not der Nachkriegssituation heraus geborene Verordnungen und Erlasse wurden zu Innovationen auf dem Gebiet der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Aus persönlichem Interesse an diesem Teil der deutschen Geschichte heraus, möchte ich aufzeigen, welche konkreten Gesetze und Verordnungen dazu beitrugen, das deutsche Fürsorgesystem zu modernisieren. Zu Beginn habe ich einen Teil vorangestellt, der die parallel ablaufenden politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse kurz darlegt. Da Sozialpolitik oft nur eine Reaktion auf die allgemeine Situation des Staates darstellt, ist es meiner Meinung nach unumgänglich, die Geschehnisse der Weimarer Zeit auch außerhalb der Fürsorge zu betrachten. Die bekannte 3-Teilung der Zeit von 1918-33, d. h. Krisenjahre, Goldenen Zwanziger und Niedergang, lässt sich auch in der Wohlfahrtspflege wiederfinden. Darum werde ich zunächst einige Gesetze heranführen, die aus der Not der Nachkriegszeit entstanden. Deren bedeutendste sind neben der ganzen Weimarer Verfassung sicherlich das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und das Reichsjugendgerichtsgesetz, die in ihren Grundzügen bis heute gültig sind. Der zweite Abschnitt verläuft von ca. 1924-28 und ist weniger durch neue Gesetze gekennzeichnet, als viel mehr durch die organisatorische Umsetzung und Konkretisierung der bisher erlassenen Verfügungen. Die Reichsfürsorgeverordnung überwindet endgültig das System der Armenfürsorge. Herauszustellen ist sicherlich die Entstehung der Familienfürsorge in dieser Zeit, welche einen weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit ausmacht.

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