Möglichkeiten der Qualitätsprüfung im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Methodologie und Methoden, Note: 1, Universität Lüneburg (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Ordnungs- und sozialpolitische Rahmenbedingungen personenbezogener sozialer Dienstleistungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentliche Träger der Sozialen Dienste sind seit einiger Zeit verstärktem Legitimations- und Erfolgsdruck ausgesetzt. Sie werden zunehmend öffentlich kritisiert. Der bisherige Umgang mit gefährlichen Straftätern wird immer mehr gesellschaftspolitisch in Frage gestellt. Insbesondere haben sich die kriminalpolitischen Prioritäten bezüglich gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter in den letzten Jahren verändert. Begleitet von kritischen Meldungen und Schlagzeilen in den Medien werden strafverschärfende Maßnahmen für erwachsene sowie jugendliche Straftäter und damit mehr Sicherheit für die Bürger gefordert. Zudem haben sich aufgrund der knapper werdenden finanziellen Mittel, der steigenden Fallzahlen, der Vielzahl an schwierigen Klienten1 und ihrer meist komplizierten Lebensbedingungen die Rahmenbedingungen für die Soziale Arbeit in Öffentlichen Trägern verändert. Seit dem Sommer 2006 reformiert daher das Niedersächsische Justizministerium mit dem Projekt JustuS (Justiz und Soziale Arbeit) die ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege in Niedersachsen. Im Kern geht es um die Einführung eines effektiven Qualitätsmanagements2, um neue Effizienzreserven sowie mögliche Synergieeffekte zu finden.3 Für die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister- Neumann steht außerdem die Sicherheit der Bürger an erster Stelle. Nach ihrer Auffassung muss der sozialarbeiterische Kontrollprozess durch die Einführung eines methodischen Risikomanagements verbessert werden.4 Neben der Suche nach neuen Möglichkeiten5 sollen daher Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe der ambulanten sozialen Dienste auch unter dem Aspekt der Sicherheit optimiert werden. Um die Sicherheit für die Bevölkerung zu erhöhen, wurde ein Risikomanagement in die niedersächsische Bewährungshilfe eingeführt. Ein effektives Risikomanagement muss die Qualität der Arbeit nicht nur permanent sichern und fortentwickeln, sondern ebenso den Nutzen für die Gesellschaft aufzeigen. Im Unterschied zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen kann der Erfolg einer Bewährungshilfetätigkeit nicht anhand von Formalzielen, wie z.B. dem finanziellen Gewinn, gemessen werden. Die Erfolge solcher Dienstleistungen können nur schwer quantifiziert werden, denn die Wirkungen sind oft nur indirekt messbar. Um den Erfolg und die Wirkung messen zu können, müssen die konkreten Ziele operationalisiert und somit überprüfbar werden. [...]