Möglichkeiten und Grenzen bei der Regulierung von Derivaten

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu einer verschärften Regulierung der Kapitalmärkte geführt. Auch (außerbörsliche) Derivate, die als Mitauslöser für die Krise gelten, sind in den Fokus des europäischen Gesetzgebers geraten. Allerdings stehen Regulierungen der Kapitalmärkte in einem Spannungsverhältnis zur primärrechtlich verankerten Kapitalverkehrsfreiheit, die nicht nur den Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch den mit Drittstaaten schützt. Daneben wirft auch die Dienstleistungsfreiheit die Frage auf, ob sie nicht bestimmte Formen der Kapitalmarktregulierung verbietet. Deshalb untersucht Andreas Kerkemeyer vier unterschiedliche Regulierungsmodelle eingehend: die Einführung einer Clearingpflicht für außerbörsliche Derivate, die Statuierung von Eigenkapitalvorschriften, die Einführung von Steuern auf Finanztransaktionen und ein Verbot von Derivaten auf bestimmte Güter. Anschließend misst er diese an der Kapitalverkehrs- sowie der Dienstleistungsfreiheit.

ist Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Bucerius Law School, Hamburg.

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