Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle von Polizeigewalt durch einen Bundespolizeibeauftragten.

Das Thema »Polizeigewalt« ist ein rechtlich und politisch sensibles Thema. In den vergangenen Jahren gab es auf Bundesebene und im Landtag in NRW Gesetzentwürfe, die einen Polizeibeauftragten als Hilfsorgan des Parlaments etablieren wollten (sog. echter Parlamentsbeauftragter). In der vorliegenden Untersuchung werden diese Gesetzentwürfe aufgegriffen und anhand von Bewertungsmaßstäben bewertet. Die Bewertungsmaßstäbe werden aus dem Kontrollgegenstand »Polizeigewalt« und dem rechtlichen bzw. dogmatischen Rahmen von Verwaltungskontrolle gewonnen. Gemessen an diesen Bewertungsmaßstäben erweist sich der Polizeibeauftragte der Gesetzentwürfe als defizitär. Überzeugen kann hingegen ein Polizeibeauftragter, der bei der Verwaltung etabliert wäre (sog. unechter Parlamentsbeauftragter bzw. Verwaltungsbeauftragter). In der Arbeit wird ein eigener Gesetzesvorschlag für einen solchen Beauftragten entworfen und zugleich an den Bewertungsmaßstäben beurteilt.

Malte Seyffarth studied law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms University Bonn. In 2016, he completed the first (law) exam. Subsequently, he was employed for four years at the Institute for Public Law of the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn as well as at two law firms specializing in public law. In 2020, he completed his doctorate in law (Dr. iur.). In 2022, he received his doctorate in administrative science (Dr. rer. publ.). He completed his legal clerkship from 2021 to 2023 at the Higher Regional Court of Cologne and successfully passed the second state law examination in April 2023.