Möglichkeiten und Grenzen der landesplanerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Der Windenergieausbau an Land stockt. Einen Anteil haben die Bundesländer, die den Ausbau durch Ziele und Grundsätze in landesweiten Raumordnungsplänen steuern können. Die Arbeit legt dar, dass damit einhergehende Einschränkung der Baufreiheit als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterliegen. Ausgehend von dem System der räumlichen Steuerung der Windenergie im BauGB und ROG wird aus der Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zudem ein Substanzgebot für die Windenergienutzung im Außenbereich abgeleitet. Anhand der Festlegungen in landesweiten Raumordnungsplänen wird bewertet, inwieweit Schutzgüter, wie etwa Immissionsschutz oder Akzeptanz, zur Begründung herangezogen werden können.