Monitoring des Vorhabenträgers im Naturschutzrecht

Das Monitoring im Umweltrecht ersetzt die behördliche Überwachung zunehmend durch die Eigenüberwachung des Vorhabenträgers. Ausgehend von den rechtlichen Beziehungen zwischen Behörde und Vorhabenträger im Überwachungsrechtsverhältnis analysiert der Verfasser, wie Umweltrisiken in der Vorhabenzulassung effektiv gesteuert werden können und wie das Monitoring ökologisches Wissen generieren kann. Unter Rückbezug auf die Rechtspraxis sowie die ökologischen Wissenschaften stellt der Verfasser heraus, inwieweit das Monitoring als Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Konzepts angesehen werden kann und ob das Monitoring bereits so weit konturiert ist, dass es eine eigene Handlungsform darstellt.