Muss Strafe sein? Zur gesellschaftlichen Funktion staatlichen Strafens

Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,3, Universität Hamburg (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Gefängnis und alternative Strafsanktionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein funktionierendes soziales Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft setzt voraus, dass Menschen sich auf das Verhalten anderer verlassen und sich daran orientieren können. Aus diesem Grundsatz ergibt sich das Konzept sozialer Normen (vgl. Popitz 1980). Diese Normen beruhen auf dem jeweiligen gesellschaftlichen Konsens. Manche fallen unter den allgemeinen Begriff der Etikette und sind nur grob definiert, andere sind institutionell manifestiert und können strafrechtlich verfolgt werden (vgl. Streng 1991: 5). Um nach dem Sinn der Strafe fragen zu können, muss zunächst geklärt werden, woraus sich dieses ,gesellschaftliche Regelwerk' ergibt und welche Funktion die Sanktion darin einnimmt. Anhand der verschiedenen Straftheorien wird klar, dass staatliches Strafen keineswegs ein selbstverständlicher, natürlicher Prozess ist, sondern immer ein bestimmtes Ziel verfolgt. Über dieses Ziel herrscht zweifellos kein eindeutiger Konsens und seine Erreichbarkeit ist stets fragwürdig. Die Strafe kann ein Mordopfer nicht wieder zurückbringen, zerstörtes Eigentum nicht wiederherstellen und generell nicht ,wiedergutmachen', was geschehen ist. Was kann oder soll Strafe als fester Bestandteil unserer Gesellschaft dann überhaupt leisten? Die Auseinandersetzung mit dieser Frage ist Gegenstand des folgenden Textes.