Nachhaltigkeitsberichterstattung im Licht des Europäischen Primärrechts

Wer bestimmt eigentlich, was wir über die Nachhaltigkeit von Unternehmen erfahren? Mit der Ende 2022 verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU einen Großteil der europäischen Wirtschaft zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts nach europäischen Standards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS sollen das informationelle Fundament für grüne Investitionen und Transformation in Europa bilden. Ihre Entwicklung durch die private Expertengruppe EFRAG und ihre Verabschiedung durch die EU-Kommission werfen jedoch Legitimationsfragen auf. Die Untersuchung gewährt tiefe Einblicke in die Herzkammer der für die Grüne Transformation zentral bedeutsamen Nachhaltigkeitsberichterstattung.