Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind Anlageprodukte, die in jüngerer Zeit von kapitalnachfragenden Unternehmen emittiert werden, um in erster Linie ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Aus der Sicht der Anleger bergen diese Anlageprodukte insbesondere das Risiko des Totalverlustes des investierten Betrags im Falle der Insolvenz des Unternehmens. Aus diesem Grunde hat der deutsche Gesetzgeber Nachrangdarlehen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz in das Vermögensanlagegesetz einbezogen und insoweit vor allem eine anlegerschützende Prospektpflicht statuiert. Nachrangdarlehen werfen aber nicht nur kapitalmarktrechtliche, sondern auch allgemeine zivil-, bankaufsichts-, insolvenz-, gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtliche Fragen auf. An einer umfassenden, allseitigen und einheitlichen rechtlichen Einordnung der Nachrangdarlehen fehlt es jedoch bislang. Dieser praktisch relevanten Aufgabe nimmt sich der Verfasser an und beleuchtet Nachrangdarlehen aus den unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven.