Nachteilsausgleich im faktischen Konzern

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16,00 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar für Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Hier verfru?hstu?ckt eine italienische Bank eine deutsche Bank.' Mit diesen Worten sorgte der Bonner Rechtsanwalt Thomas Heidel auf der Hauptversammlung der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) im Juli 2008 fu?r Aufruhr und sprach damit stellvertretend fu?r viele Kleinanleger der HVB. Er bezog sich auf die Umsta?nde, unter denen die HVB in den Konzern der italienischen Großbank UniCredit S.p.A. (UniCredit) integriert wurde. Thomas Heidel warf UniCredit vor, sie habe die HVB auf Kosten der Minderheitsaktiona?re in ihren Konzern integriert und diese dadurch massiv gescha?digt. Dieser Vorwurf sorgte fu?r ein beachtliches Echo in den Medien, produzierte eine Fu?lle von Anfechtungs- und Schadensersatzklagen, die bis zum BGH verfolgt wurden und verzo?gerte den Abschluss der Konzernintegration um mehrere Jahre. Insbesondere stritten sich die HVB-Hauptaktiona?rin UniCredit und die Minderheitsaktiona?re u?ber den Verkauf des Osteuropagescha?fts der HVB an UniCredit und die Angemessenheit des dafu?r gezahlten Kaufpreises. Die Minderheitsaktiona?re waren der Ansicht, die HVB habe ihr Osteuropagescha?ft weit unter Wert an UniCredit verkauft und somit ihr 'Filetstu?ck an die Hauptaktiona?rin verschleudert.' Der Wert des Osteuropagescha?fts betru?ge rund das Doppelte des gezahlten Kaufpreises, rund 24 Milliarden Euro anstelle der gezahlten 12 Milliarden Euro. Die Vorsta?nde der HVB und UniCredit sahen dies naturgema?ß anders, sodass angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der BGH das letzte Wort hatte. Eine Teilfrage dieses Streitkomplexes, den der BGH in Form von Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zu der Transaktion zu beurteilen hatte, betraf das faktische Konzernverha?ltnis zwischen HVB und UniCredit und dessen Auswirkung auf die Transaktion des Osteuropagescha?fts. Konkret stellte sich die Frage inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die Privilegierung des herrschenden Unternehmens nach den §§ 311 ff. AktG bei UniCredit als Hauptaktiona?rin Anwendung findet. Ebendiese Frage nach der Privilegierung des herrschenden Unternehmens im faktischen Konzern und die daran zu stellenden Anforderungen sollen in der vorliegenden Ausarbeitung im Mittelpunkt stehen.

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