Nachteilsausgleichsvereinbarungen im faktischen Konzern.

Die Arbeit beleuchtet eingehend das System des Nachteilsausgleichs im faktischen Konzern anhand der gesetzlichen Regelung in §§ 311 ff. AktG. Hierzu wird zunächst der höchst umstrittene Nachteilsbegriff eingehend untersucht und eine vermittelnde Lösung entwickelt. Die Reichweite und Grenzen des Ausgleichs so festgestellter Nachteile bilden den Ausgangspunkt für die Untersuchung der unbezifferten Nachteilsausgleichsvereinbarung. Diese besondere Form des Ausgleichs wird einer dezidierten Prüfung unterzogen und dadurch deren Unzulässigkeit festgestellt. Durch eine detaillierte Untersuchung wird so die aktuelle Rechtsprechung des BGH bestätigt. Anschließend zeigt die Arbeit mit der Ausgleichs- oder Nachbesserungsgarantie und der auflösend bedingten Nachteilsausgleichsvereinbarung gleich zwei Lösungsansätze für das Problem derzeit nicht quantifizierbarer Nachteile auf. Für die Anwendung in der Praxis werden abschließend zudem Musterformulierungen zur Verfügung gestellt.

Tobias Will studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und legte 2011 sein Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem OLG Karlsruhe ab. Zwischen dem Ersten und Zweiten Staatsexamen widmete er sich dem Promotionsvorhaben zu »Nachteilsausgleichsvereinbarungen im faktischen Konzern« an den Universitäten Konstanz und Bonn. In der gleichen Zeit war er an der Universität Konstanz als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Er legte das Zweite Juristische Staatsexamen im April 2016 in Konstanz und Stuttgart ab. Seit Juni 2016 arbeitet Tobias Will als Rechtsanwalt in Stuttgart.

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