Nachtrag, betreffend die Börsentermingeschäfte, die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte und die Differenzgeschäfte

Frontmatter -- Vorwort -- Exkurs zu § 376. Die Körsentermingeschöste, die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäste und die Aifferen;geschäfte. -- I. Die erlaubten Börsentermingeschäfte -- II. Die verbotenen Börsentermingeschäfte -- III. Die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte in Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei -- Sachregister