Naming and shaming im Kapitalmarktrecht

Rechtsverstöße sind im Kapitalmarktrecht mittlerweile regelmäßig unter namentlicher Nennung des Rechtsverletzers zu veröffentlichen. Während man darin international häufig einen geschätzten Sanktionsmechanismus sieht, begegnet man diesem Instrument in Deutschland äußerst kritisch und versteht es überwiegend dezidiert nicht als repressive Sanktion, sondern als rein präventive Maßnahme. Der Verfasser unternimmt den Nachweis, dass diese Veröffentlichungen entgegen der bislang vorherrschenden Ansicht repressiver Natur sind. Dazu systematisiert er die einschlägigen Normen und begründet, weshalb die Einordnung anhand der jeweiligen Veröffentlichungszwecke zu erfolgen hat und für die Rechtsanwendung bedeutsam ist. Nach einer Erläuterung des Spektrums denkbarer Ziele und einem Exkurs zur kartellrechtlichen Veröffentlichung von Verstößen widmet der Verfasser sich ausführlich den einzelnen Normen. Abschließend ordnet er das Rechtsinstitut rechtsökonomisch und rechtspolitisch ein.