Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates.

Die Erstauflage dieses Büchleins von 2007 war nach knapp sechs Jahren vergriffen. Dazu haben sicher die positiven Rezensionen beigetragen. In der hier vorgelegten (punktuell aktualisierten) zweiten Auflage wird ein größeres »Nachwort« präsentiert, das die jüngsten Verfassungsentwicklungen in Sachen Nationalhymnen aufschlüsselt: wiederum in wirklichkeitswissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Sicht i.S. von H. Heller. Gleichzeitig werden in Gestalt zweier Inkurse (nicht: »Exkurse«) die in den Kontext der Nationalhymnen gehörenden nationalen Feiertage und Nationalflaggen in ihrer Textstufenentwicklung und Verfassungswirklichkeit dargestellt, fast weltweit. Damit ist zugleich die »Tetralogie« bewahrheitet, die diese drei Themen zusammen mit speziellen Elementen der »Erinnerungskultur« als kultureller Identitätselemente des Verfassungsstaates in dessen Tiefe begründen. Aus dem Vorwort zur 2. Auflage

Peter Häberle, einer der »ersten Verfassungsrechtler der Welt« (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den »Wesensgehalt« der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das »öffentliche Interesse« bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).

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