Negative Nominalzinsen im Zins- und Bankvertragsrecht.

Auch wenn negative Nominalzinsen bis vor wenigen Jahren von einem Großteil der Ökonomen für nicht möglich erachtet wurden, sieht die Gegenwart heute anders aus: Der Basiszinssatz des BGB ist bereits seit 2013 negativ; seit 2014 ist die Einlagefazilität der EZB negativ und seit 2015 weisen wesentliche Interbankenzinssätze wie der LIBOR oder EURIBOR einen negativen Wert auf. Dieses ökonomische Novum stellt den Rechtsanwender vor eine Vielzahl bisher ungeklärter Rechtsfragen. Dabei sind die wesentlichen Probleme, anders als in Österreich, bisher kaum zu den deutschen Gerichten vorgedrungen. Die Untersuchung beginnt grundlagenorientiert mit der Dogmatik positiver und negativer Nominalzinsen und erweitert sodann den Untersuchungsansatz auf bankrechtliche Fragestellungen bei Krediten, Zinsderivaten und Inhaberschuldverschreibungen. Abschließend widmet sich die Arbeit einer Rechtsvergleichung mit Österreich und der Schweiz.