Neubewertung von Immobilien und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien nach IAS/IFRS

Inhaltsangabe:Einleitung: Die zunehmende globale Vernetzung der Kapitalmärkte und die damit verbundenen umfangreichen Anlagemöglichkeiten für Kapitalinvestoren bedingen eine Vergleichbarkeit von Anlagealternativen. Mit den Internationalen Rechnungslegungsstandards – im Folgenden IAS genannt – versucht das IASB, als Standardsetter, ein international akzeptiertes Regelwerk von Rechnungslegungsvorschriften zu schaffen, das die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen auf globaler Ebene vorantreiben soll. Unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten ist die Beurteilung der Bonität und Abschätzung der Fähigkeit zur Erzielung von zukünftigen Zahlungsüberschüssen der Unternehmen, in die investiert werden kann, von grundlegender Bedeutung. Hierbei stellen der Jahresabschluss, die damit einhergehende Bilanzanalyse und die hieraus resultierenden Jahresabschlusskennzahlen ein wichtiges Instrumentarium zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dar. Den Kapitalanlegern werden somit durch den Jahresabschluss wichtige Informationen zur Entscheidungsfindung vermittelt. Vor diesem Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung der IAS, neben rechtlichen Pflichten bzw. Wahlrechten zu ihrer Anwendung, auf eine marktnähere Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage sowie mögliche Verbesserungen von Jahresabschlusskennzahlen zurückzuführen. Die bisher nach dem deutschen HBG aufgestellten Jahresabschlüsse müssen die Rechenschafts-, Gewinnermittlungs-, Ausschüttungsbemessungs-, Gläubigerschutz- und Informationsfunktion sowie auf Grund der Maßgeblichkeit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage erfüllen. Diese Multizielsetzung des HGB macht es regelmäßig erforderlich, einen Kompromiss bei der Gewichtung der Ziele einzugehen. Die Folge hieraus ist die Unmöglichkeit der Befriedigung der Interessen sämtlicher Bilanzadressaten. Ein nach IAS erstellter Jahresabschluss hingegen verfolgt das singuläre Ziel der Informationsfunktion. Diesem soll durch die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen für bestehende und potentielle Investoren und durch die Zurverfügungstellung qualitativ hochwertiger, vergleichbarer und transparenter Informationen zur Unterstützung der Kapitalmarktteilnehmer bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen, Rechnung getragen werden. Zur Einhaltung dieser Zielsetzung sieht das IASB die Beachtung verschiedener qualitativer Anforderungen vor: Verständlichkeit, Relevanz, Vergleichbarkeit und [...]

Weitere Produkte vom selben Autor