Neue Krisenfrüherkennungspflichten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gemäß SanInsFoG und StaRUG

Hintergrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFOG) Grundlagen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) Übersicht der Verfahren Insolvenzrechtliche Änderungen Krisenfrüherkennungs- und Hinweispflichten des Beraters Haftungsrisiken und Konsequenzen bei Falsch-/Schlechtberatung Für die Mitglieder der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe ergeben sich deutliche Änderungen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche und auch bei einer möglichen Haftung wegen Schlecht- und/oder Falschberatung. So sind die Leitsätze aus dem viel diskutierten BGH-Urteil vom 26.01.2017 (IX ZR 285/14) mittlerweile unter der Bezeichnung 'Hinweis- und Warn pflichten' unter § 102 StaRUG in das Gesetz eingeflossen. Mit Hilfe dieses Buchs werden Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer bezüglich der Änderungen und Neuerungen bzw. Ergänzungen im Bereich Sanierung und Insolvenz durch die Einführung von SanInsFoG und StaRUG sensibilisiert. Im Schwerpunkt werden die relevanten Änderungen gegenüber der Insolvenzordnung und des ESUG herausgearbeitet und parallel wird auf die entsprechenden Prüfungs- und Hinweispflichten der Mitglieder der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe hingewiesen. Dieses Buch hilft dabei, die gesetzlichen Neuerungen verständlich und für das Tagesgeschäft nachvollziehbar darzustellen, und zeigt auf, wo ein Umdenken und eine deutliche Änderung in der Zusammenarbeit mit den Mandanten stattfinden muss.

Thomas Uppenbrink, Insolvenzverwalter. Geschäftsführender Gesellschafter der Thomas Uppenbrink & Collegen GmbH mit den Tätigkeitsschwerpunkten Insolvenzverwaltung, Unternehmenssanierung, Entschuldungsstrategien und Krisenmanagement. Thomas Uppenbrink ist bei verschiedenen Verbänden und Institutionen als Referent für Fort- und Weiterbildungen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten tätig und akkreditiert. Thomas Uppenbrink ist Herausgeber eines fachbezogenen Newsletters mit den Schwerpunkten Insolvenz, Sanierung und Haftungsprophylaxe. Überdies schreibt der Autor regelmäßig Beiträge für Fachzeitschriften und Fachbücher.

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