Neuerungen im Arbeitszeitgesetz, das neue Tarifrecht und die Bedeutung für die soziale Arbeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Düsseldorf, Veranstaltung: Grundlagen der sozialen Sicherung der BRD und das System Sozialer Leistungen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Wir sind beide in der Kinder- und Jugendhilfe tätig und waren dementsprechend sehr verwundert über die Ergebnisse der Statistiken bezüglich der Arbeitszeitreduzierung. Bekannt ist, dass sich die Arbeitszeit in diesem Bereich stapelt und in den letzten Jahren das Phänomen des Burnout in Sozialberufen zunehmend thematisiert wurde (unter anderem Neubauer 1996, S.95in Trube). Nicht umsonst sieht das weit reichende Aufgabengebiet der Personal- und Organisationsentwicklung für die örtliche Sozialverwaltung als einen Aspekt auch das Stress- und Burnout- Management vor (vgl. Trube 2001, S.113 ff). Die Soziale Arbeit hat sich zu einem bedeutsamen Arbeitsmarkt entwickelt und einen wichtigen Platz in der Wirtschaft eingenommen. Der größte Arbeitgeber ist nach wie vor die Kirche, doch haben sich bereits viele privat-gewerbliche Unternehmen durchgesetzt. Durch die Finanzierungsengpässe geht die Soziale Arbeit in einen Dienstleistungssektor über, der die Struktur eines Wettbewerbes zulässt. Der Arbeitsbereich ist nicht mehr nur die Krankenpflege, sondern umfasst auch Präventionsmaßnahmen und viele andere Bereiche. Pädagogen und Sozialpädagogen haben, so unsere Erfahrung, auch weiterhin die Verantwortung für das Wohl ihrer Klienten zu tragen und sind Bezugspersonen für diese. Durch die ¿Neue Steuerung¿, das erhöhte Qualität- und Management- Denken und die damit verbundenen Änderungen hinsichtlich der Kundenorientierung, wird von den Arbeitnehmern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe immer mehr Transparenz, Qualität und überprüfbare Leistung, die aus der Zusammenarbeit mit Menschen (Klienten) resultieren soll, erwartet. Bisher ist unklar, was als valider Indikator für die Nachhaltigkeit der Hilfen zur Erziehung gelten kann, ob dieser messbar wird und inwieweit das ggf. gemessene Ergebnis auch dem Erfolg der Arbeit zurechenbar ist (Trube 2001). [...]