Neuregelung des Betriebsübergangs

Betriebsübergang bedeutet, dass ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht und dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Die Neuregelung des den Betriebsübergang regelnden § 613a BGB ist am 1. April 2002 in Kraft getreten. (1) , (3) , (4) , (5) Dem bisher geltenden § 613a BGB wurden durch die Novellierung die Absätze 5 und 6 angefügt, in denen nun die Unterrichtungspflichten der Arbeitgeber und das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gesetzlich festgelegt werden. (1) , (2) , (3) , (4)

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