Neuregelung des Länderfinanzausgleichs

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Fachhochschule Kaiserslautern Standort Zweibrücken, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang Juni 2017 war es so weit, erst stimmte der Bundestag und dann der Bundesrat mit einer 2/3 Mehrheit für die Reform des Länderfinanzausgleichs ab 2020. Aufgabe dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen welche Änderungen die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs für die Bundesrepublik Deutschland mit sich bringt. Um dies zu erreichen, beginnt diese Arbeit mit dem Erarbeiten des aktuellen Länderfinanzausgleichs. Durch die Aufteilung des Länderfinanzausgleichs in seine vier Stufen soll ein detaillierter Blick auf den aktuellen Verteilungsvorgang gegeben werden. Anschließend wird auf den neu verhandelten Länderfinanzausgleich eingegangen. Mit Vergleichen zum aktuellen Länderfinanzausgleich sollen die Änderungen verdeutlicht werden. Anschließend wird ein Blick darauf geworfen, inwieweit sich die Kompetenzen und das Mitspracherecht des Bundes im Rahmen dieser Neuregelung ändern. Als letztes werden diese Da der Solidaritätspakt II nur bis das Ende 2019 festgelegt war und ab 2020 die Schuldenbremse für die Länder greift, war eine Neuregelung nötig. Es wurden 13 Grundgesetze geändert und 23 weitere Gesetze geändert oder neu aufgesetzt. Viele Änderungen werden vorgenommen und auch die Kompetenzen und Mitspracherecht des Bundes ändern sich ab 2020. Dennoch muss der neue Länderfinanzausgleich auch in Zukunft die Finanzkraft der Länder ausgleichen, da dies im Grundgesetz geregelt ist. Artikel 72 des Grundgesetzes besagt, dass im Bundesgebiet gleiche Lebensverhältnisse herzustellen sind. (Art 72 GG)

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