Nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligungen. Ein Problem der Europäischen Fusionskontrolle?

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Knapp eine Dekade nach der Reform der europäischen Fusionskontrollverordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004) werden mittlerweile zunehmend Stimmen lauter, die eine erneute Reformierung derselben fordern. Speziell die Erfassung von nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligungen spielt eine gewichtige Rolle innerhalb dieser Diskussion. Angestoßen wurde das Thema insbesondere durch den problembehafteten Fall Ryanair/Aer Lingus , sowie durch eine Rede des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, gleichzeitig EU-Kommissars für Wettbewerb, Joaquín Almunia, in welcher er eine mögliche Regelungslücke in Bezug auf nkMB anspricht. Denn anders, als in einigen mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen können diese mittels der Fusionskontrolle grundsätzlich nicht von der Kommission überprüft werden. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat daraufhin im Juli 2011 ein Konsultationspapier zu dem Thema veröffentlicht. Als Reaktion auf dieses Papier sind schon nahezu 70 Stellungnahmen, die Kommission hatte darum gebeten, eingegangen. Dies zeigt die besondere Relevanz des Themas. So aktuell diese Diskussion auch sein mag, neu ist die Problematik hingegen nicht. Bereits in dem im Dezember 2001 veröffentlichten Grünbuch zu der derzeitigen Fassung der Fusionskontrollverordnung fand eine Auseinandersetzung mit dem Problem der nkMB statt. Damaliger Konsens innerhalb der EK war jedoch, dass die Erfassung solcher Beteiligungen aufgrund ihrer geringen Anzahl an wettbewerblich problematischen Fällen und der Existenz anderer Kontrollmöglichkeiten neben der FKVO als unverhältnismäßig anzusehen sind. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob sich im Lichte der jüngsten Rechtsprechung und der Worte Almunias diese Einschätzung als Fehler und somit korrigierungsbedürftig herausstellt. Angesichts des in vielfacher Hinsicht hohen Aufwands, den eine fusionskontrollrechtliche Prüfung sowohl für die Unternehmen als auch für die EK birgt ist es Ziel dieser Arbeit ferner zu klären, ob eine Reform notwendig ist und, falls ja, wie eine solche unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aussehen könnte.

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