Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Soziologie), Veranstaltung: Soziologie der Familie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nichteheliche Lebensgemeinschaft war damals als Alternative zu den Frühehen der 60er Jahre gedacht, man wollte verhindern, dass die Jugend heiratet nur um das Elternhaus zu verlassen. Doch wer hätte gedacht, dass die nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen so großen Anklang finden, dass selbst die 'Wissenschaftler' sich ernsthaft Gedanken machen, ob die Institution Ehe gefährdet ist. Die umfangreiche Literatur zeigt, dass es ein Thema ist, über das man diskutieren kann und vielleicht sogar auch muß. Schon der Begriff nichteheliche Lebensgemeinschaft regt zum Denken an, denn was genau versteht man darunter? Unter diesen Begriff fallen alle Formen von Lebensgemeinschaften: gleichgeschlechtliche Paare, Wohngemeinschaften, eheähnliche Gemeinschaften, getrenntlebende Paare, u.v.m. An diesen Beispielen sieht man, dass die nichtehelichen Lebensgemeinschaften ein großes Spektrum abstecken. Dieser Text beschränkt sich auf 'eheähnliche' Lebensformen. Für eheähnliche Lebensgemeinschaften gibt es verschiedene Definitionen, doch die aussagekräftigste ist die Definition von Max Wingen (1984) : 'Grundsätzlich geht es um auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung eines verschiedengeschlechtlichen Paares, das in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (Haushalt) in umfassender Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt,ohne dass die Beziehung durch eine Eheschließung offiziell bestätigt (legitimiert) ist.' Auf das Ausland wird nicht gesondert eingegangen, genauso wie auf die DDR. Die nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden nur anhand von Deutschland behandelt. Zuerst wird die Geschichte der nichtehelichen Lebensgemeinschaften behandelt, und zwar speziell das 18. -19. Jahrhundert und ab den 60er Jahren bis heute. Danach werden die Strukturen der nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufgezeigt, und die Frage behandelt, ob es sich bei den nichtehelichen Lebensgemeinschaften um eine Form der Probeehe handelt oder um eine Alternative zur Ehe. Am Schluß werden alle Ergebnisse nochmals kurz zusammengefasst dargestellt.