Nichtschädigung als Verantwortung

Viele ökonomisch Handelnde stellen aus unterschiedlichen Gründen moralische Anforderungen an ihr eigenes Handeln und an das anderer Akteure. Dabei erscheint - etwa angesichts internationaler Lieferketten oder eines begrenzten wirtschaftlichen Spielraums - zugleich oft unklar, was einzelne Handlungssituationen erfordern. Nora Pietsch schlägt ein spezifisches wirtschaftsethisches Schadensprinzip vor, das einer minimalmoralischen Konzeption folgt. Zentral dabei ist die Beschränkung auf einen moralisch verbindlichen Kernbereich: Nämlich das Unterlassen von Fremdschädigung in ökonomischen Beziehungen. Geschädigt ist jemand, wenn er sich nicht in einem Zustand minimalen Wohlergehens befindet. Dabei kann ein ökonomischer Akteur situativ verantwortlich sein, ohne selbst den ursprünglichen Schadenszustand (mit-)herbeigeführt zu haben. Dabei spielt ein bestimmtes Verständnis von 'Verantwortung' eine zentrale Rolle.

Geboren 1987; Studium der Soziologie an den Universitäten Dortmund (2012 Bachelor) und Kaiserslautern (2014 Master); Promotionsstudium der Praktischen Philosophie an der TU Dortmund; seit 2020 Referentin für Sozialpolitik, Bürgerschaftliches Engagement und CSR beim Diözesancaritasverband Münster e.V.

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