Niederlassungsfreiheit im Europarecht

Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Scientific Essay befasst sich zunächst mit der Definition der Niederlassungsfreiheit und der Erläuterung des persönlichen und sachlichen Schutzbereichs. Die Europäische Union wurde in ihren Grundzügen zunächst als Europäischer Binnenmarkt zum ersten Januar 1993 gegründet. Mit der Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten ist der Binnenmarkt der größte gemeinsame Markt auf der Welt und einer der wichtigsten Errungenschaften für Europa. Er ist ein wichtiger Baustein für den Aufbau einer stärkeren und gerechteren Wirtschaft. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union streben eine Gesellschaft an, in der Inklusion, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung selbstverständlich sind. Das Fundament des Zusammenschlusses im Rahmen der Europäischen Union wird durch die Grundfreiheiten gestützt und ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr schafft neue Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigten, Unternehmen Verbraucher. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen und durch die Freizügigkeit die Mobilität der Arbeitskräfte gefördert, um zu ermöglichen, dass die Qualifikationen dort eingesetzt werden können, wo sie benötigt werden. Die Grundlage eines flexiblen Arbeitsmarktes ist es, sich frei innerhalb von Europa bewegen zu können. Für natürliche Personen stehen vor allem die allgemeine Freizügigkeit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Vordergrund. Die allgemeine Freizügigkeit erlaubt den Unionsbürgern, sich in anderen Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ergänzt die allgemeine Freizügigkeit um das uneingeschränkte Recht auf Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Was für natürliche Personen die allgemeine oder Arbeitnehmerfreizügigkeit sind, bedeutet für Unternehmen die Niederlassungsfreiheit. Sie ermöglicht allen Unternehmensträgern, sich in anderen EU-Mitgliedstaaten niederzulassen.