Nießbrauch am Mitunternehmeranteil - Ertrag- und Schenkungsteuerliche Beurteilung: Gestaltungsmöglichkeiten durch zivil- und schuldrechtliche Regelungen

Durch die Bestellung eines Nießbrauchs werden einer anderen Person als dem zivilrechtlichen Eigentümer die Einkünfte aus dem Nießbrauchsgegenstand zugerechnet. Eingesetzt wird das Gestaltungsmittel des Nießbrauchs beispielsweise bei einer Betriebsübergabe an die nachfolgende Generation oder bei Überlegungen zur Verlagerung von Einkünften auf andere Personen wie zum Beispiel Kinder. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten einer natürlichen Person am Mitunternehmeranteil. Mit der Einräumung eines Nießbrauchs als Gestaltungsmittel ist unter Umständen eine erbschaftsteuerfreie Übertragung von Unternehmensvermögen möglich. Darüber hinaus kann bei richtiger Ausgestaltung der Verträge auch die ertragsteuerlich neutrale Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG zum Tragen kommen.