Normenhierarchien im europäischen Sekundärrecht

Das Verhältnis des aus dem europäischen Vertragsrecht abgeleiteten Sekundärrechts zum nationalen Recht ist im Grundsatz geklärt. Wie jedoch verhalten sich die Sekundärrechtsakte zueinander? Christian Meurs untersucht diese Frage nach der rangmäßigen Ordnung. Er gibt eine Einführung in die Grundlagen des Stufenbaus der Rechtsordnung und zeigt die Bedeutung von Normenhierarchien für die Entwicklung der Union vom EGKS-Vertrag bis zum AEUV auf. Außerdem analysiert er das sekundärrechtliche Rangverhältnis nach dem EG-Vertrag und nach dem AEUV. Christian Meurs kommt zu dem Ergebnis, dass der EG-Vertrag keine allgemeine Normenhierarchie im Sekundärrecht aufweist. Der AEUV hingegen führt durch die Regelung von Gesetzgebungsakten eine partielle Normenhierarchie ein. Auf Verhältnis und Abgrenzung der einzelnen Ranggruppen geht der Autor ebenso ein wie auf die Frage ihrer Bedeutung für Rechtsetzung und Rechtsprechung.

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; seit 2010 Referendar am Oberlandesgericht Köln; 2011 Promotion.