Notverordnung und Decreto-Legge

Deutschland und Italien gehen im Bereich des Notstandsrechts unterschiedliche Wege. Während Italien im permanenten Ausnahmezustand zu leben scheint, ist die Notgesetzgebung in Deutschland verpönt. Woher rührt dieser unterschiedliche Zugang? Wesentlich divers verläuft die Verfassungsentwicklung erst mit den beiden Nachkriegsverfassungen von 1948/49. Malte Becker untersucht die Debatten, die hier um die Gestaltung der Notstandsgesetzgebung geführt wurden. Dabei wird deutlich, dass die den Beratungen zu Grunde liegende juristische Methodenlehre die Herangehensweise maßgeblich bestimmt.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Strasbourg; 2016 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsche u. Rheinische Rechtsgeschichte an der Universität Bonn; Forschungsaufenthalt an der Biblioteca del Senato, Rom; 2019-21 Rechtsreferendariat in Bonn, Bangkok und Düsseldorf.